Trauerfall in einer Pflegeinrichtung

Verstirbt der Mensch in einem Pflegeheim oder Krankenhaus, leitet das Pflegepersonal zunächst die ersten Schritte ein und kontaktiert einen Arzt, der eine Todesbescheinigung ausstelt und informiert die Angehörigen.
Die Wahl des Bestatters ist jedem frei überlassen und kann nicht von der Pflegeeinrichtung bestimmt werden.

Haussterbefall

Verstirbt der Mensch zu Hause, kontaktieren Sie bitte umgehend einen Haus- oder Notarzt. Dieser wird eine ärztliche Untersuchung durchführen und eine Todesbescheinigung ausstellen.



Im Anschluss kontaktieren Sie bitte uns unter 0241 – 35 888

Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar und stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung

Folgende Unterlagen benötigen wir:

Zur Beurkundung:
– Geburtsurkunde (bei Ledigen oder Geburt im Ausland)
– Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
– Sterbeurkunde des Ehegatten (bei bereits Verwitweten)
– Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
– Scheidungsurteil (m. Rechtskraft) bei Geschiedenen

Zur Beantragung oder Abmeldung:
– Letzter Rentenanpassungsbescheid / Zusatzrentenbescheide
– Unterlagen der Versorgungsämter
– Chipkarte der Krankenversicherung
– Schwerbehindertenausweis