Kann ich eine Urne auch bei mir zu Hause oder an einem beliebigen Ort beisetzen?Nein. In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen ist. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen.

Kann ich den Bestattungsvorsorgevertrag jederzeit ändern?
Sie können jederzeit Änderungen vornehmen. Auch eine Kündigung und eine Auszahlung des eventl. eingezahlten Kapitals ist jederzeit möglich. Dies kann zum Beispiel von Nöten sein, wenn Sie umziehen oder finanzielle Beschwerden haben.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich nochmals von einem Verstorbenen zu verabschieden?
Die klassische Möglichkeit ist die Aufbahrung am Friedhof in einer Trauerhalle oder in einer Kirche. Dies gibt allen Trauergästen die Möglichkeit sich noch einmal von dem Verstorbenen in einem verschlossenen Sarg oder in einer Urne zu verabschieden.
Wer den oder die Verstorbene noch einmal vor der Beisetzung sehen möchte, der hat die Möglichkeit in einer Leichenschau am geöffneten Sarg noch einmal Abschied zu nehmen. Dies kann auf einem Friedhof oder zu Hause geschehen.

Welche Kleidung kann man bei einer Erd- oder Feuerbestattung verwenden?
Grundsätzlich kann bei einer Erd- oder einer Feuerbestattung eigene Kleidung verwendet werden, die man dem Bestatter übergibt. Bei der Feuerbestattung ist jedoch darauf zu achten, dass die Kleidung aus nicht synthetischen Fasern hergestellt ist. Das heißt natürliche Stoffe, wie zum Beispiel Leinen, Baumwolle oder auch Seide sind zulässig. Da sich dies aus unserer Erfahrung jedoch oftmals als sehr schwierig darstellt,  gibt es die Möglichkeit im Bestattungsunternehmen einen sogenannten „Talar“  zu erwerben, welcher ein weißes Nachthemd aus natürlichem Stoff ist.

Wer hat Anspruch auf wie viel Sterbegeld?
Seit dem 1. Januar 2004 wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute müssen im Trauerfall die Angehörigen alleine für die anfallenden Kosten der Bestattung aufkommen. Private Vorsorge ist deshalb entlastend und hilfreich für die Angehörigen.
Gerne können SIe bei uns einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin für eine Vorsorge vereinbaren.

Von wem erhalte ich die Sterbeurkunden?
Um die Sterbeurkunden kümmern wir uns für Sie. Diese werden beim zuständigen Standesamt beantragt und abgeholt. Hierzu wird immer ein Nachweis des letzten Familienstandes benötigt. Bei Ledigen eine Geburtsurkunde, welche sich meist im Familienbuch der Eltern befindet. Bei Verheirateten die Heiratsurkunde. Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten und bei Geschiedenen das offizielle Scheidungsurteil.

Richtet sich der Friedhof, auf dem bestattet werden darf, nach dem Wohnort?Nein. Seit dem 01.01.2014 gibt es für die Städteregion Aachen eine freie Friedhofswahl. Das heißt: unabhängig von Wohnort oder anderen Faktoren, können Sie sich einen Friedhof und eine Bestattungsform aussuchen.

Wie lange darf der Verstorbene zu Hause aufgebahrt werden? Wann muss der Verstorbene durch einen Bestatter abgeholt werden?
Nach §11 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes sind Verstorbene spätenstens 36 Stunden nach dem Tode (jedoch nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung) in eine Leichenhalle zu überführen.